Haushaltsnahe Dienstleistungen

mehr struktur. mehr teilhabe. mehr leben.

Was sind unsere „Haushaltsnahe Dienstleistungen“?

Teilhabe 2.0 bietet Haushaltsnahe Dienstleistungen an, die eine Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt ermöglicht.

Haushaltsnahe Dienstleistungen können beinhalten:

Die Unterstützung soll entlasten – nicht bevormunden.

Die Voraussetzungen für das Angebot Haushaltsnahen Dienstleistungen sind Menschen,

  • die den sog. „Entlastungsbeitrag“ durch einen (mind.) Pflegegrad 1 haben
  • die durch das sog. „Persönliche Budget“ die Hilfe bewilligt haben
  • die die Hilfe selbst bezahlen möchten.

Was ist unsere "Pflege"?

Ambulante Pflege – persönlich und zu Hause

Wir bieten ambulante Unterstützung für pflegebedürftige Menschen jeden Alters, die in ihrer eigenen Wohnung leben. Unsere Leistungen umfassen die Grundpflege sowie persönliche Beratung und Begleitung im Alltag.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad sowie die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Für Personen, die Pflegegeld beziehen oder ihre Pflege selbst organisieren, führen wir außerdem die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch.

Benötigen Sie Unterstützung im Bereich Haushalt oder Pflege?

Gerne informieren wir in einem unverbindlichen Gespräch.